Bitte beachte:
Die hier genannten Hinweise sind allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung dar.
Alle Auskünfte sind unverbindlich. Individuelle rechtliche Fragen sind unbedingt an einen Fachanwalt zu stellen.
Beim Verkleben von Aufklebern - vor allem außerhalb der eigenen 4 Wände - sollte unbedingt beachtet werden, dass man sich hier schnell im Bereich einer Ordnungswidrigkeit oder Sachbeschädigung befindet, wenn man Aufkleber auf fremdes Eigentum klebt.
Dies passiert sehr schnell beim Wildbekleben (Guerilla-Promotion). Oft wird beim Kleben gar nicht daran gedacht, dass eigentlich alles draußen fremdes Eigentum ist. Dabei kann es sich um Privateigentum anderer handeln (zB. Klingelschild, Fenster, Auto etc.) oder Eigentum von Firmen (Briefkasten der Deutschen Post, Gerüste, Haltestellen etc.) sowie auch Eigentum der Stadt oder des Landes (z.B. Laternen, Straßenschilder etc.).
Grundsätzlich kann man nicht fest sagen, ob etwas als Ordnungswidrigkeit oder Sachbeschädigung gilt. Das kann in jedem Fall anders sein. In vielen Fällen passiert auch gar nichts, da nicht nachvollziehbar ist, wer was irgendwo hin geklebt hat. Auch viele Fälle werden gar nicht nachverfolgt, da der Aufwand sehr hoch ist. Streitthema ist auch manchmal, ob es sich beim Wildverklebung „nur“ um Verschmutzung oder wirklich eine Sachbeschädigung handelt.
Auf jeden Fall sollte sich jeder vorab darüber Gedanken machen, was er wohin klebt. Unbedenklich ist es nur bei seinem eigenen Besitz. Auch wenn man z.B. an seine Freunde Aufkleber verteilt und diese damit fremdes Eigentum beschädigen, kann es dazu kommen, dass man als „Auftraggeber“ hier für die Freunde hinhalten muss. Im Zweifelsfall sollte an dieser Stelle ein Rechtsanwalt befragt werden. Es gibt keine klaren, eindeutigen Rechtssprechungen.
Besonders gefährlich wird es, wenn in den Straßenverkehr eingegriffen wird, also z.B. Straßenschilder be- oder überklebt werden. Dies kann noch viel weitreichendere Folgen haben und bei Gefahren- oder Vorschriftszeichen sogar im schlimmsten Falle tödlich enden. Daher UNBEDINGT die Finger davon lassen.
Hierbei gibt es neben Urheberrechten auch Markenrechte und anderes zu beachten. Bei fast jeder grafischen bzw. künstlerischen Schöpfung gibt es ein Urheberrecht. Bei Marken (z.B. Logos von Fußballvereinen oder anderen bekannten Firmen) ist ebenfalls einiges zu beachten. Grundsätzlich gilt hier, dass man sich UNBEDINGT vorab über diese Rechte informiert und ggf. schriftlich die Erlaubnis einholt, dass diese Grafiken/Logos etc. verwendet werden dürfen.
Besonders schwierig wird es, wenn damit dann auch noch Geld verdient werden soll, also z.B. durch Verkauf eines Vereinsaufklebers bei Ebay oder unter Freunden. Auch hier sollte in Zweifelsfalle ein Rechtsanwalt befragt werden.
Beim Inhalt der Motive gibt es Grenzen, was wir vertreten können und drucken. Motive mit rassistischen, politischen, gewaltverherrlichenden, menschenverachtenden oder sonstigen grenzwertigen Inhalten werden von uns abgelehnt. Stichprobenartig werden auch bei automatisierten Vorgängen Sichtprüfungen von Motiven durchgeführt.
Das Wichtigste: Es darf nicht giftig sein oder in sonstiger Weise schädlich für Kinder oder Babys, D.h. kein Abblättern oder Ablösen von Elementen (Farbe, Lacke etc). Dabei ist darauf zu achten, dass das gesamte Druckprodukt diese Vorgaben erfüllt, also Materialien, Klebstoffe, Farben, Lacke etc.
In Deutschland gibt es dafür u.a. die Spielzeugnorm EN 71. Bitte informiere dich selber ausführlich zu diesem Thema, da es sowohl in der sozial als auch rechtlich in deiner Verantwortung liegt, hier die notwendigen Eigenschaften zu erfüllen.
In unseren Datenblättern zu den verwendeten Materialien finden sich die technischen Angaben.